Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen der STEDFLOOR.

I. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen, gleich ob in Gestalt von Gegenbestätigungen oder sonstigen Formularen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufs- und Lieferbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. In der Entgegennahme von Warenlieferungen sowie in einer Auftragserteilung liegt gleichfalls kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Warenlieferanten bzw. Auftraggebers. Alle Vereinbarungen, die zwischen des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht für Abreden, welche nach Vertragsschluss zwischen den Parteien getroffen werden.

II. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen durch des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR und sämtliche Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes, zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie durch eine vertretungsberechtigte Person von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR abgegeben werden. Vertretungsberechtigt in diesem Sinne ist die Inhaberin und die Generalbevollmächtigten von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR.

III. Preise

(a) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Material-, Lohn-, und/oder sonstigen Kosten, ist des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR berechtigt, den ursprünglich
vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
(c) Die Preise für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Verpackung ab Lager des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR. Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist berechtigt neben der Umsatzsteuer die Kosten für Verpackung, Transport, Montage, Versicherung und sonstige Nebenleistungen gesondert und zusätzlich zu berechnen. Der Käufer trägt auch sämtliche an seinem Sitz entstehenden Gebühren, Abgaben, Zölle und Steuern, auch wenn sie auf noch zu erlassenden Gesetzen beruhen. Ist der Preis in ausländischer Währung zu entrichten, so ist hierdurch nur das Zahlungsmittel bestimmt; die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Euro-Betrag, den der Besteller nach dem amtlichen Kurs am Tage des Vertragsabschlusses zu zahlen gehabt hätte.
(d) Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Käufer den steuerlich erforderlichen
Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer unverzüglich die für Lieferungen innerhalb der BR Deutschland anfallende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
(e) Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Käufer vor der Ausführung des Umsatzes seine USt-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer auf die Lieferungen und Leistungen von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen. Bei Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen von der BR Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empfänger-Mitgliedsstaates zur Anwendung, wenn entweder der Käufer in einem anderen EU-Land zur Umsatzsteuer registriert ist oder des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR in diesem Empfängerland zur Umsatzsteuer registriert sind.

IV. Liefer- und Leistungszeit

(a) Liefertermine oder Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Sollte eine solche Frist mündlich vereinbart worden sein, wird eine schriftliche Bestätigung durch des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR erfolgen, bzw. seitens des Käufers eingeholt werden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Die vertragliche Leistungszeit ist eingehalten, sofern des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR innerhalb der Lieferfrist die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat.
(b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Verpflichtungen – Mitwirkungshandlungen, Vorauszahlungen etc. – des Käufers voraus. Die Lieferfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR gegenüber im Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR eintreten, – hat des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine verbindlich vereinbart sind. Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen des noch nicht oder teilweise nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(d) Sofern die Behinderung im Sinne der Ziff. IV c länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Macht des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR von ihrem Recht gemäß Ziff IV c Gebrauch, stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche zu, sofern des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR den Käufer unverzüglich benachrichtigt und ihn von der getroffenen Entscheidung in Kenntnis setzt. In diesem Fall sind lediglich geleistete Anzahlungen zurück zu gewähren. Sollte des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % für jeden Monat des vollendeten Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR.
(e) Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt, sofern diese im Interesse des Käufers erfolgen, für diesen zumutbar sind oder dieser zustimmt.
(f) Die Leistungspflicht von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, gleich auf welchem Grunde die Nichtbelieferung von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR beruht.
(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.

V. Widerrufsrecht

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Widerrufsrecht zur Einsicht:

VI. Gefahrenübergang

(a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist Erfüllungsort für die Leistung von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR je nach Wahl von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR ausschließlich Zulieferwerk oder Lager von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR. Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR zeigt dem Käufer die Versandbereitschaft an. Mit Zugang der Mitteilung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(b) Ist vereinbart, dass des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR die Ware an den Käufer versendet (Schickschuld), bleibt Erfüllungsort das Zulieferwerk oder das Lager von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR. Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. V a) geht die Gefahr spätestens bei Übergabe an den Frachtunternehmer auf den Käufer über. Der Versand erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf Rechnung des Käufers, wobei des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR den Versandweg und die Versandart bestimmt. Erfolgt die Sendung frachtfrei, schuldet des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR lediglich einen nach Art und Umfang üblichen Transport zu dem vom Käufer benannten Ziel und zu den bei Vertragsschluss herrschenden Frachtpreisen. Mehrkosten, die aufgrund von Frachtpreiserhöhungen nach Vertragsschluss, aufgrund von besonderen Versandwünschen oder durch Versanderschwerungen auftreten, die nicht von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR zu vertreten sind, hat der Käufer zu tragen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen und einschließlich aller Forderungen, welche des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR folgende Sicherheiten gewährt.
(a) Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR als Händler und Dienstleister, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR unentgeltlich. Ware, welche des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Käufers sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR ab. Das Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Rechnung von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesen Fällen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und nach Wahl von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(c) Die unter b) genannten Sicherheiten wird des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt – sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht oder des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR eine entsprechende Erklärung abgibt – nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR sofort netto nach Anzeige der Versandbereitschaft ohne Abzug zahlbar. Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die STEDFLOOR wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs statt angenommen. Eine Zahlung gilt als bewirkt, wenn des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR über den Betrag in der Bundesrepublik Deutschland frei verfügen kann. Einziehungs- und Diskontspesen, Kosten einer Prolongation, Weiterbegebung usw. trägt der Besteller. Sofern des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt oder dem Käufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen und die Annahme von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR rechtfertigt, dass auf Seiten des Käufers eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, so ist des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, sofern des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR Schecks angenommen hat.
Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

IX. Schadensersatz

Tritt des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR oder der Käufer aus einem von dem Käufer zu vertretenden Umstand vom Vertrag zurück oder gelangt der Vertrag aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, ist des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR berechtigt, ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes für Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.
Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR hat das Recht, vom Tage der Fälligkeit ab, Zinsen in banküblicher Höhe vom Käufer zu verlangen. Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, wie auch des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR einen höheren Schaden nachweisen kann.

X. Mängelgewährleistung

Der Käufer hat die Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377, 378 BGB zu beachten. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung von
Chemikalien Stichproben zu nehmen und eine Analyse durchzuführen. Als unverzüglich gerügt im Sinne des § 377 HGB gilt eine Frist von 10 Tagen Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Beanstandungen können wir nicht akzeptieren, wenn Fremdstoffe außer von uns empfohlene oder ausdrücklich freigegebene Substanzen zugesetzt worden sind. Aufgrund der vielfältigen Rezepturen, Produktions-, Betriebs- und Verarbeitungsbedingungen ist die Verwendung des Produktes auf die speziellen Bedingungen des Verarbeitenden abgestimmt zu überprüfen. Die Angaben in den beigefügten Produktdatenblättern gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft. Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist nicht verantwortlich für den Einsatz des Produktes außerhalb der empfohlenen Anwendungsgebiete. Eine Haftung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Bei Vorliegen von Sachmängeln liefert des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR nach Wahl Ersatz, gewährt Preisnachlass oder verpflichtet sich zur Nachbesserung. Sollte eine Nachlieferung und Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen sein, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Sollte der Käufer verlangen, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR zu bezahlen sind. Änderungen in der Konstruktion und Beschaffenheit der von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR gelieferten Ware entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, welche des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR oder deren Zulieferanten nach Vertragsschluss allgemein vornehmen und die Qualitäts- und Funktionsfähigkeit des gelieferten Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.

XI. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR, bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR, bzw. deren Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Haftung von des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen Warenwertes.

XII. Aktionsrabatte

Aktionsrabatte “ ist ein Begriff aus dem Bereich des Marketings und des Einzelhandels. Er bezieht sich auf zeitlich begrenzte Preisnachlässe oder Sonderangebote, die von Unternehmen angeboten werden, um Kunden anzulocken, den Umsatz zu steigern oder bestimmte Produkte zu fördern. Diese Rabatte können verschiedene Formen annehmen, darunter:

  1. Mengenrabatte: Ein bestimmter Prozentsatz wird vom ursprünglichen Preis abgezogen. Zum Beispiel: 5% Rabatt auf ausgewählte Artikel.
  2. Geldbetragsrabatte: Ein fester Betrag wird vom ursprünglichen Preis abgezogen. Zum Beispiel: 5 Euro Rabatt auf Ihren Einkauf.
  3. 2-für-1-Angebote: Kaufen Sie ein Produkt und erhalten Sie ein weiteres kostenlos oder zu einem reduzierten Preis.
  4. Bündelangebote: Beim Kauf von mehreren Produkten als Set gibt es einen Gesamtrabatt.
  5. Zeitlich begrenzte Aktionen: Zeitraum, die nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, um einen gewissen Druck für die Kunden zu erzeugen, das Angebot zu nutzen.

Aktionsrabatte werden oft als Marketinginstrument verwendet, um den Verkauf anzukurbeln, Lagerbestände zu reduzieren, die Kundentreue zu fördern oder neue Produkte zu fördern. Für Verbraucher ist es wichtig, die Bedingungen und Einschränkungen dieser Rabatte zu verstehen, um sicherzustellen, dass sie den erwarteten Nutzen daraus ziehen können.

So geht’s: Code kopieren, in den Warenkorb einfügen und sparen! Der Gutscheincode ist gültig bis zum 15.12.2023.

Freuen Sie sich auf bis zu 5 % Rabatt beim Kauf unserer Produkte „NUR“ per Überweisung!!! Rabatts Code: Aktionsrabatte2023

Wir Akzeptieren keine Rabatte per PayPal Zahlung!!!

XIII. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lingen (Ems). Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der nicht oder nur als Minderkaufmann (§ 4 HGB) in das Handelsregister eingetragen ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Käufer ansässig ist. Das Einzelunternehmer Igor Sperling Marke STEDFLOOR ist jedoch berechtigt, den Besteller in Lingen (Ems) zu verklagen, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder seinen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anwendungstechnische Hinweise, Auskünfte und Angaben durch des Einzelunternehmers Igor Sperling Marke STEDFLOOR erfolgen unverbindlich. Für die Beachtung behördlicher oder gesetzlicher
Vorschriften bei Verwendung der gelieferten Waren ist der Käufer verantwortlich.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XIV. Versand / Rückversand

  • Versand: Bei uns fallen keine Versandkosten an.
  • Standardversand (Hermes Paket)
  • Versand nach: nur Deutschland
  • Sie können jeden Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
  • Die Rück Versandkosten trägt der Käufer.
  • Einen Rechtsanspruch auf einen Umtausch oder eine Rückgabe von einwandfreien Waren haben Verbraucher im stationären Handel gar nicht, und im Versandhandel lediglich 14 Tage land.
    • Wir akzeptieren keine Rücksendungen von Produkten!!!
      – Ware die nicht ordnungsgemäß verpackt wurden ist
      – die Rückgabefrist abgelaufen ist
      – beschädigte Waren
      – Reste aus Käufen von Sets, die übrig bleiben, werden nicht angenommen, bzw. gut geschrieben